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Informationen für Eltern

  • Autorenbild: Maximilian Weiß
    Maximilian Weiß
  • 10. Apr. 2021
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. Mai 2021

Liebe Eltern,

Euer kleines Wunder ist endlich da. Herzlichen Glückwunsch! Jetzt erwartet Euch eine spannende Zeit voller neuer Eindrücke, Erfahrungen und für immer bleibende Erinnerungen.

Doch es gibt auch Themen die Euch und Euer Kind betreffen, die nicht besonders spannend sind. Gerade diese Themen können sehr wichtig für Euer neues Familienglück sein.

Aus diesem Grund haben wir diesen kleinen finanziellen Ratgeber verfasst, damit Ihr wichtige Informationen auf einem Blick habt und Euch auf die schöneren Dinge konzentrieren könnt.


Wir haben für Euch die einzelne Themen, die wir für wichtig empfinden, durch Überschriften markiert. Unten findet Ihr eine kurze Zusammenfassung und den ganzen Blogbeitrag als PDF.


Krankenversicherung

Wenn einer von Euch beiden in der privaten Krankenversicherung versichert ist, stellt ihr Euch sicherlich die Frage, wie Ihr Euer Kind jetzt krankenversichert. Hier ist eine Übersicht für Euch:


Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021 beträgt 64.350€ brutto (5.362,50€ mtl.).


Krankenversicherung Zusatz

Es gibt ein paar Fragen, die ihr Euch stellen könnt, um festzustellen, ob es sinnvoll ist, für Euer Kind zusätzliche Krankenversicherungen abzuschließen, die die gesetzliche Krankenversicherung unterstützen.

  • Besteht bei unserer Krankenversicherung die Möglichkeit von "Rooming - in"? In der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Übernahme der Rooming-In-Kosten für Eltern von Kindern in den ersten neun Jahren in den Leistungskatalog, wenn die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird und das Kind und die Begleitperson bei derselben Krankenkasse versichert sind. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann die Altersgrenze nach oben gesetzt werden und die Begleitperson ist flexibler auswählbar.

  • Wollen wir für unser Kind besondere Behandlungen und alternative Heilverfahren, die nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind?

  • Braucht unser Kind in Zukunft eine Brille? In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sehhilfen nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre übernommen. Darüber hinaus muss man selber bezahlen. Bei speziellen Gläsern oder starken Einschränkungen können hier hohe Kosten entstehen. ( Hier habt Ihr noch viel Zeit eine Entscheidung zu treffen - bzw. vielleicht trifft Euer Kind diese selber)

  • Benötigt unser Kind eine Zahnzusatzversicherung? Zahnersatz und Zahnbehandlungen können hohe Kosten verursachen. Manche dieser Behandlungen werden von der Krankenkasse nur anteilig übernommen. Sobald Euer Kind keine Milchzähne mehr hat, ist diese Zusatzversicherung vielleicht interessant für Euch (professionelle Zahnreinigung kann hier auch mit eingeschlossen werden)

Haftpflichtversicherung

Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen. Die gesetzliche Pflicht dazu ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 828 BGB) geregelt. Der Verursacher – beziehungsweise der Verantwortliche – haftet in voller Schadenhöhe, eine Obergrenze gibt es nicht.


Aus diesem Grund ist es generell sinnvoll eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Frage ob und in welchem Umfang Euer Kind mitversichert ist in Eurer Haftpflichtversicherung, hängt vom Alter ab.


Bis 7 Jahre

Nicht schuldfähig

Keine Haftung


Bis 10 Jahre

eingeschränkt schuldfähig

keine Haftung für fließenden Verkehr *


Ab 10 Jahre

schuldfähig

Haftung


* Bei fließendem Verkehr sind auch Über-7-Jährige von jeglicher Haftung befreit. Die Altersgrenze liegt bei 10 Jahren. Erst dann kann ein Kind in vollem Umfang haftbar gemacht werden. Dies gilt aber nicht bei ruhendem Verkehr (Kratzer im geparkten Auto).


Vor dem 7. Geburtstag Eures Kindes gilt es als deliktunfähig. Das bedeutet, dass Euer Kind prinzipiell nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann. Denn man geht davon aus, dass Kindern bis zu diesem Alter die Einsicht in die Tragweite ihrer Handlungen fehlt.

Trotzdem fühlen sich viele Eltern verantwortlich und moralisch verpflichtet, auch wenn sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Deshalb gibt es die Möglichkeit "deliktunfähige Kinder" mit zu versichern.

Wenn Euer Kind nicht haftbar gemacht werden kann, könnn sich die Geschädigten an Euch, die Eltern, wenden. Eltern haften aber nur bei der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.


Die Mitversicherung in Eurer Haftpflichtversicherung kann unter bestimmten Umständen auch über die Volljährigkeit Eures Kindes hinaus bestehen:

Unfallversicherung

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. - Definition Unfall

Merkt Euch also die "PAUKE" (Plötzlich, Außen, Unfreiwillig, Körper, Ereigniss)

Eine Unfallversicherung kann sehr nützlich sein. Doch nur 2% der Behinderungen in Deutschland haben einen Unfall als Ursache. In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig, nicht nach einem Unfall. Bei den Folgen einer Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht.

Trotzdem gibt es Personengruppen für die eine Unfallversicherung durchaus gut sein kann. Für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und Kinder die noch nicht in der Kita oder der Schule sind.

Für kleine Kinder kann z.B. eine Unfallrente abgeschlossen werden, bis sie ein Alter erreicht haben, in dem sie andere Versicherungen, wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Diese ist für die meisten Menschen eine viel wichtigere Absicherung und schließt mittlerweile sogar Schüler ein.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer durch Krankheit oder Unfall auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf zu arbeiten, steht oft auch vor finanziellen Problemen. Und treffen kann es jeden: Laut gesetzlicher Rentenversicherung erhält dort bereits jeder fünfte Neurentner eine Rente wegen Erwerbsminderung. Trotz des hohen Risikos und der geringen gesetzlichen Leistungen haben jedoch erschreckend wenige Berufstätige eine zusätzliche private Absicherung für den Ernstfall. - Verbraucherzentrale

Sobald Euer Kind alt genug ist, kann es mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichert werden. Denn wer bereits als Schüler oder Student eine erste Arbeitskraftabsicherung abschließt, bekommt - neben dem oft guten Gesundheitszustand - meist günstige Beiträge und eine vorteilhafte Einstufung der Berufsgruppe.

Die Berufsgruppe bleibt bestehen, auch wenn später ein handwerklicher oder ein anderer risikoreicher Beruf ausgeübt wird.

So könnt Ihr Euer Kind früh absichern - da auch Schüler mittlerweile berufsunfähig werden können - und gleichzeitig sichert Ihr Eurem Kind günstigere Preise zu den derzeitigen tariflichen Bedingungen.

Eine zusätzliche wichtige Absicherung ist hier das Krankentagegeld. Dieses gleicht die Einkommensausfälle im Krankheitsfall aus, bzw. mindert diese.


Ein kleines Beispiel für den Zinseszinseffekt:

Der*die durchschnittliche Deutsche fängt mit ca. 25 Jahren an über Altersvorsorge nachzudenken und sich zu informieren. Wenn wir davon ausgehen, dass das Renteneintrittsalter konstant bei 67 Jahren bleibt, würde 42 Jahre lang kontinuierlich Geld in die Altersvorsorge fließen. Wir benutzen jetzt den monatlichen Betrag von 50€ als Wert für unsere Beispielrechnung. (Das bedeutet nicht, dass dieser Betrag das Maß aller Dinge ist. )

50€ x 504 (42 Jahre x 12 Monate) = 25.200,00€

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir das Geld bei 5% jährlicher Verzinsung anlegen, kommen wir zum Renteneintrittsalter auf folgende Ergebnis (www.zinsen-berechnen.de - zum nachrechnen): 83.336,57

Jetzt habt Ihr schon von dem Zinseszinseffekt gehört und wollt diesen für Euer Kind nutzen. Ihr zahlt für Euer Kind ab dem Moment der Geburt in die Altersvorsorge ein. Wahrscheinlich nicht für immer, sondern so lange bis Euer Kind auf eigenen Beinen steht und den monatlichen Betrag selber aufbringen kann.

In diesem Fall zahlt Ihr und dann später Euer Kind bis es 42 Jahre alt ist monatlich die 50€ wie im Beispiel oben.

50€ x 504 (42 Jahre x 12 Monate) = 25.200,00€

Da Euer Kind mit 42 noch nicht das Renteneintrittsalter erreicht hat, lässt es das angesparte Geld einfach weiter mit der jährlichen Verzinsung von 5% liegen. Nach 25 Jahren zum Renteneintritt mit 67 kommen wir auf folgendes Ergebnis: 257.007,19


Die gleiche Summe wird investiert, nur das Ergebnis sieht ganz anders aus. - Aus diesem Grund ist es sinnvoll, mit der Altersvorsorge so früh wie möglich zu starten. Welche Zuschüsse vom Staat und Steuervorteile Euer Kind zusätzlich bekommen kann, könnt Ihr in persönlichen Beratungen zum Thema Altersvorsorge bekommen.


Sparen

Oft wollen Eltern, Großeltern, die Paten und andere Verwandte für das gerade geborene Kind etwas Geld bei Seite legen. Die Möglichkeiten hier sind unzählig, haben aber oft etwas gemeinsam: Die Zinsen fallen gering aus und die Kosten sind dafür hoch.

Gleichzeitig haben wir eine Inflation die das erarbeitet Geld "auffrisst".

Fügen wir hier noch politische Veränderungen hinzu, haben wir eine Unübersicht für Euch als Sparer.

Eine Abhilfe schafft ein Investmentsparplan. Auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig und Ihr benötigt beratende Unterstützung. Die Investments in die Ihr für Euer Kind investiert, werden in einem Depot verwaltet. So habt Ihr eine Übersicht und könnt alles flexibel verwalten.

Auch hier ist es empfehlenswert den Zinseszinseffekt zu nutzen und früh zu starten.


Vorteil: Jeder in der Familie (Mama, Papa, Tante, Onkel, Oma, Opa usw.) hat die Möglichkeit sich zwischendurch zu beteiligen. So kann z.B. am Geburtstag ein "Geschenk" in das Depot gezahlt werden. Auch können die Verwandten einen eigenen Sparplan im Depot von Eurem Kind zwischendurch besparen. Unabhängig voneinander.


Tipps und Tricks

  • Verträge mit ein Jahr Laufzeit abschließen sofern es möglich ist: Die meisten Sachversicherungen können für ein Jahr abgeschlossen werden. Diese verlängern sich in der Regel automatisch, wenn Ihr nicht in der angegebenen Frist kündigt. Somit braucht Ihr keine Sorge haben, dass Ihr oder Euer Kind nicht versichert seid. Gleichzeitig behaltet Ihr die Flexibilität jedes Jahr Versicherungen zu kontrollieren, zu verbessern, zu Kündigen oder zu ersetzen. Das Kann euch Nerven und Geld sparen.

  • Versicherungen jährlich bezahlen: Die Meisten Leute wissen mittlerweile, dass es günstiger sein kann manche Versicherungen jährlich anstatt halb-, vierteljährlich oder monatlich zu bezahlen. Manche Anbieter machen Ausnahmen und berechnen bei jeder Zahlungsart den gleichen Preis. Trotzdem ist ein Vergleich der Beiträge hier ratsam.

  • Risikoabsicherung und Sparen trennen: In Kombiprodukten verstecken sich oft viel zu hohe Kosten und der Sparanteil wird schlecht verzinst. Außerdem fehlt hier die Flexibilität. Eine Versicherung für Risiken einerseits und Verträge, mit denen Ihr Geld ansparen wollt, andererseits, solltet Ihr immer voneinander getrennt abschließen.

 

Zusammengefasst:

  • Krankenversicherung überprüfen und ggf. melden

  • Bedarf an zusätzlichen privaten Krankenversicherungen regelmäßig überprüfen

  • Haftpflichtversicherung spätestens jetzt abschließen und deliktunfähige Kinder mit versichern

  • günstige Konditionen für Unfallversicherung + Unfallrente nutzen

  • Später Unfallrente kündigen und durch eine individuelle Arbeitskraftabsicherung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) ersetzen. (Krankentagegeld nicht vergessen)

  • Zinseszins für die Altersvorsorge nutzen

  • Beratung für persönlich abgestimmte Sparmöglichkeiten buchen

 

Wir hoffen, wir konnten Euch mit diesem Beitrag nützliche Informationen geben. Gebt uns gerne auch Feedback, wenn Ihr einen unserer Tipps für Euch und Euer Kind umsetzten konntet. Bitte berücksichtigt immer, Blog Einträge ersetzen niemals eine ganzheitliche Finanzberatung.

Hier könnt Ihr den Eintrag als PDF herunterladen und gerne teilen.



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